AGB

I. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Leistungen von Forum Tomorrow im Zusammenhang mit „Werbeschaltungen“ Dritter (in der Folge „Partner“), insbesondere mit Anzeigen/Inseraten, Partner-Einträgen auf der Website und Sonderwerbeformen jeglicher Art, soweit sich nicht aufgrund schriftlicher Einzelvereinbarung Abweichendes ergibt.
  2. Der Partner stimmt zu, dass allenfalls von ihm verwendete AGB im Zweifel selbst dann von den nachstehenden AGB verdrängt und somit allein letztere dem Vertragsverhältnis zugrunde gelegt werden, wenn die AGB des Partners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen des Unternehmens gelten daher nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen.
  3. Soweit in diesen AGB Schriftform gefordert ist, genügen sowohl Fax als auch E-Mail.

II. Auftragserteilung

  1. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel schriftlich bzw. über den Online Shop und ist als Angebot an den Verein zu verstehen. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von 10 Werktagen des Vereins zustande, es sei denn, dass der Verein die Auftragsannahme auf andere Weise zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund der Auftragserteilung). Mündliche (Zusatz-)Vereinbarungen sowie Auskünfte durch MitarbeiterInnen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verein nicht.
  2. Der Verein behält sich vor, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, in der Regel wird ein Grund kommuniziert.
  3. Der Partner hat sich vor Auftragserteilung über den jeweils gültigen Tarif, die Höhe der anfallenden Abgaben und über die für seine Werbeschaltung relevante Rechtslage zu informieren.
  4. Für Inhalt, äußere Form und rechtliche (z.B. wettbewerbs-, urheber-, medien-, persönlichkeits- und verwaltungsrechtliche) Zulässigkeit einer Werbeschaltung ist ausschließlich der Partner verantwortlich. Dieser sichert ausdrücklich zu, dass die Werbeschaltung gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Partner verpflichtet sich daher, den Verein sowie deren Organe und Mitarbeitende hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Werbeschaltung ergeben, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Bei Ansprüchen nach dem UWG gilt dies unabhängig davon, ob sie von Mitbewerbern des Partners oder des Vereins geltend gemacht werden.

III. Auftragsabwicklung

  1. Dem Partner obliegt die rechtzeitige (Druckschluss lt. Auftrag bei Print-Produkten) und frei Haus erfolgende Bereitstellung der für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten/Informationen, Werbemittel und Produkt-Beigaben (insbesondere Druckunterlagen und Beigaben) in der bei Auftragsbestätigung vom Verein bekanntgegebenen Form.
  2. Der Verein ist nicht zur Überprüfung der vom Partner beigestellten Daten/Informationen, Werbemittel und Produkte verpflichtet, weder in rechtlicher Hinsicht noch in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder allfällige Fehler. Der Verein ist auch nicht zu deren Aufbewahrung verpflichtet. Der Verein wird sich jedoch bemühen, die bereitgestellten Daten/Informationen, Werbemittel und Produkte sowie die Daten/Informationen für einen Zeitraum von mind. 3 Monaten nach Veröffentlichung aufzubewahren.
  3. Der Verein behält sich die Vornahme von Abkürzungen, die den Sinn des Textes nicht verändern, sowie die Text-Setzung nach den Regeln der neuen Rechtschreibung vor.
  4. Der Verein ist auch ohne diesbezüglichen Auftrag berechtigt, die Werbeschaltung als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“, „Werbung“ oder sonst wie im Sinne des § 26 MedienG zu kennzeichnen. Ob eine solche Kennzeichnung notwendig oder zweckmäßig ist, entscheidet allein der Verein. Sollte die Kennzeichnung auf Wunsch des Partners unterlassen oder modifiziert werden, haftet dieser für jeden dem Verein daraus erwachsenden Nachteil.
  5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Partners hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Probeabzüge bzw. Druck-PDFs gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  6. Allfällige beigestellte Probedrucke und Proofs, welche nicht auf Auflagenpapier oder mit simulierter Papierweiße sowie nicht mit angegebener Farbdichte, ohne simulierter Punktzunahme und Farbannahme erstellt sind, stellen keine farbverbindliche Vorgabe dar.
  7. Durch Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung oder bereitgestellter Daten/Informationen (z.B. Druckunterlagen) entstehende Kosten werden dem Partner verrechnet.
  8. Telefonisch mitgeteilte Änderungswünsche müssen nachträglich – jedoch noch vor Anzeigenschluss – schriftlich bestätigt werden.
  9. Platzierungswünsche sind für den Verein nur bei Leistung des Platzierungszuschlages bindend.
  10. Farbabweichungen gegenüber dem Original bleiben aus drucktechnischen Gründen vorbehalten.
  11. Im Fall rechtlicher Komplikationen behält sich der Verein das Recht vor, die Werbeschaltung zu stoppen, vom Partner eine entsprechende Adaptierung zu verlangen oder aus diesem Grund vom Auftrag zurückzutreten.
  12. Der Verein behält sich vor, die Auftragsdurchführung – ohne Angabe von Gründen – von einer Vorauszahlung oder hinreichender Sicherstellung abhängig zu machen.
  13. Sollte der Partner gesetzliche Verpflichtungen zur Kennzeichnung seines Unternehmens (etwa bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen gem. § 63 GewO) nicht einhalten, ist der Verein bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes zur Bekanntgabe des Namens und der Adresse des Partners an Dritte (z.B. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb) berechtigt.

IV. Verrechnung und Zahlungsbedingungen

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich in der Regel exklusive allfälliger Nebenkosten, Werbeabgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer, außer es ist anderes vermerkt. Allfällige Abgaben im Zusammenhang mit Gewinnspielen gehen zu Lasten des Partners, der den Verein diesbezüglich schad- und klaglos zu halten hat.
  2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Zahlungen haben ohne Abzug per Überweisung auf das vom Verein bekannt gegebene Konto zu erfolgen bzw. über den Online Shop mittels Zahlungsdienstleister durchzuführen. Überweisungen gelten als rechtzeitig, wenn der Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum dem angegebenen Konto gutgeschrieben wurde.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Partner Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte zu bezahlen und ist zudem verpflichtet, die dem Verein entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Der Verein ist berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die älteste Forderung anzurechnen.
  4. Bei Zahlungsverzug oder -einstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners oder diesbezüglichem Eröffnungsantrag ist der Verein berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Partner – aus welchem Titel auch immer – fällig zu stellen. Allenfalls gewährte Nachlässe, Rabatte, Skonti, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen verfallen. Zudem kann der Verein bei Zahlungsverzug des Partners die Durchführung bereits angenommener Aufträge von einer Vorauszahlung abhängig machen.
  5. Bei Zurückziehung von bereits rechtsgültig getätigten Aufträgen aus anderen als den gesetzlichen Gründen werden dem Partners 50% des Auftragswertes als Stornogebühr verrechnet. Sollte die Stornierung aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können (z.B. bereits in Druck), wird der gesamte vereinbarte Preis verrechnet. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
  6. Bei Betriebsstörungen oder Ereignissen durch höhere Gewalt hat der Verein Anrecht auf volle Bezahlung, wenn der Auftrag mit 75 % der Kalkulationsauflage erfüllt ist. Bei einer Erfüllung unter 75 % ist die Leistung aliquot zu bezahlen.

V. Gewährleistung und Haftung

  1. Allfällige Reklamationen sind bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und/oder sonstigen Ersatzansprüchen innerhalb von 15 Werktagen ab Erscheinungstermin (einlangend) schriftlich und begründet geltend zu machen, widrigenfalls die von dem Verein erbrachte Leistung als genehmigt gilt.
  2. Bei telefonischer Auftragserteilung oder telefonischer Auftragsänderung übernimmt der Verein keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe (Haftungsausschluss insbesondere für Hör- oder Satzfehler).
  3. Der Verein übernimmt keine Haftung für die vom Partner beigestellten Daten/Informationen, Werbemittel und Produkte jeglicher Art, sich daraus ergebende Satzfehler und andere Mängel hat allein der Partner zu vertreten. Die Verwendung durch den Verein erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfalt, der Verein haftet nicht für deren leicht oder grob fahrlässige Beschädigung oder Verlust.
  4. Die Gewährleistung und Haftung des Vereins für Fälle der Unmöglichkeit der Leistung und höherer Gewalt oder des gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens aufgrund von nicht aus Verschulden des Vereins liegenden technischen Mängeln ist ausgeschlossen.
  5. Der Verein gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe auf Basis der vom Partner beigestellten, den in Punkt III.1. genannten Richtlinien entsprechenden Druckunterlagen im Falle von Druckerzeugnissen.
  6. Für geringfügige Mängel/Minderleistungen wird keine Gewähr geleistet und nicht gehaftet. Wird etwa die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt, begründet eine Abweichung keinen Anspruch gegen den Verein. Ebenso begründen vom Verein zu vertretende Druckfehler, die den Sinn nicht wesentlich beeinträchtigen, keine Ersatz- oder Preisminderungsansprüche.
  7. Wird der Erscheinungstermin aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung des Partners verschoben, kann weder die Zahlung verweigert noch Preisminderung oder Schadenersatz verlangt werden. Ausgenommen sind Aufträge, deren Wirksamkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder – bei Bezahlung des tariflichen Platzierungszuschlages – von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.
  8. Im Falle erheblicher, vom Verein zu vertretender Mängel (z.B. Unvollständigkeit mit wesentlicher Beeinträchtigung der Werbewirkung; Nichterscheinen), wird Ersatz durch Nachholung zum nächstmöglichen Termin geleistet. Ein Preisminderungsanspruch besteht nur, wenn die Ersatzeinschaltung für den Partner unzumutbar ist.
  9. Soweit eine Haftung des Vereins für Schäden des Partners nach diesen AGB oder allgemeinen Rechtsvorschriften in Betracht kommt, besteht diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen bei Vorsatz ist die Haftung mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenden anteiligen Entgelt absolut begrenzt und für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, reine Vermögensschäden sowie für alle mittelbaren Schäden ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung des Vereins für Schäden, die durch Nichterscheinen oder durch Druck-, Satz- oder Platzierungsfehler entstehen, ausgeschlossen.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Partner und dem Verein ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der internationalen Verweisungsnormen anwendbar.
  2. Als Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt Wien.
  3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Partner und dem Verein wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundlegung dieser Bedingungen geschlossene Verträge nicht. Anstelle einer allenfalls unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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